Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftsdienstleistungen von:

Sonnenalp Appartements
Schmiedgasse 223/3
6314 Niederau Wildschönau Oostenrijk

nachstehend bezeichnet als: Sonnenalp Appartements

Artikel 1.

Definitionen In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
- Sonnenalp Appartements: der Nutzer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- Kunde: die andere Partei von Sonnenalp Appartements. 

Artikel 2. Anwendbarkeit dieser Bedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung zwischen Sonnenalp Appartements und einem Kunden, an den die Sonnenalp Appartements diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
  2. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit Sonnenalp Appartements, für deren Ausführung Dritte beteiligt sein müssen. 

Artikel 3. Angebote

  1. Alle unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot wird eine Frist zur Annahme genannt.
  2. Die Angebote der Sonnenalp Appartements sind unverbindlich; Sie gelten für 30 Tage, sofern nicht anders angegeben. Sonnenalp Appartements ist an das Angebot nur dann gebunden, wenn die Annahme durch die andere Partei innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird.
  3. Die Preise in den genannten Angeboten verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. 

Artikel 4. Durchführung des Abkommens

  1. Sonnenalp Appartements wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Erfordernissen guter fachlicher Ausführung und auf der Grundlage des derzeit bekannten Standes der Wissenschaft ausführen.
  2. Sofern und soweit eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist, hat die Sonnenalp Appartements das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen. 
  3. Der Kunde stellt sicher, dass alle Daten, von denen Sonnenalp Appartements angibt, dass diese notwendig sind oder dem Kunden zumutbar sind, dass diese für die Ausführung des Vertrages notwendig sind, den Sonnenalp Appartements rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden den Sonnenalp Appartements die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, sind die Sonnenalp Appartements berechtigt, die Durchführung des Vertrages auszusetzen und / oder die durch die Verspätung entstandenen Mehrkosten dem Kunden zu den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.  
  4. Sonnenalp Appartements haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, da die Sonnenalp Appartements falsche und / oder unvollständige Angaben des Kunden gemacht haben, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit hätte ihm bekannt sein müssen.
  5. Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag phasenweise ausgeführt wird, können die Sonnenalp Appartements die Ausführung der Teile aussetzen, die zu einer folgenden Phase gehören, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat. 

Artikel 5. Vertragsdauer; Ausführungszeit

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren.
  2. Wenn innerhalb der Laufzeit des Vertrages eine Frist für die Durchführung bestimmter Tätigkeiten vereinbart wurde, ist dies niemals eine fatale Frist. Im Falle der Überschreitung der Ausführungsfrist hat der Kunde die Sonnenalp Appartements schriftlich in Verzug zu setzen. 

Artikel 6. Änderung des Abkommens

  1. Wenn während der Ausführung des Vertrags es sich herausstellt, dass für eine ordnungsgemäße Durchführung eine Änderung oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten erforderlich ist, müssen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Wenn die Parteien zustimmen, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung beeinflusst werden. Sonnenalp Appartements wird den Kunden so schnell wie möglich informieren.
  3. Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und / oder qualitative Auswirkungen, werden die Sonnenalp Appartements den Kunden im Voraus informieren.
  4. Ist eine feste Vergütung vereinbart, werden die Sonnenalp Appartements angeben, in welchem ​​Umfang die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Überschreitung dieser Gebühr führt.
  5. Abweichend von Absatz 3 können die Sonnenalp Appartements keine Mehrkosten berechnen, wenn die Änderung oder Hinzufügung auf Umstände zurückzuführen ist, die auf sie zurückzuführen sind.

Artikel 7. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung voneinander oder aus einer anderen Quelle erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der anderen Partei mitgeteilt wurde oder wenn sich dies aus der Art der Information ergibt.

Artikel 8. Geistiges Eigentum

  1. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 7 dieser Bedingungen behalten sich die Sonnenalp Appartements die Rechte und Befugnisse vor, die ihr auf der Grundlage des Urheberrechtsgesetzes zustehen.
  2. Alle von Sonnenalp Appartements zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie Gutachten, Gutachten, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Software usw., sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen ohne vorherige Zustimmung der Sonnenalp Appartements nicht von ihm vervielfältigt werden. oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
  3. Sonnenalp Appartements behält sich außerdem das Recht vor, die durch die Ausführung der Arbeiten gewonnenen Kenntnisse für andere Zwecke zu nutzen, sofern nicht vertrauliche Informationen Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

Artikel 9. Stornierung

  1. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. In diesem Fall müssen die Parteien eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen einhalten.

Artikel 10. Kündigung des Abkommens

  1. Die Ansprüche von Sonnenalp Appartements an den Kunden sind sofort fällig in folgenden Fällen: - nach Abschluss der Vereinbarung erfährt die Sonnenalp Appartements von den Umständen, die den Sonnenalp Appartements einen guten Grund zur Befürchtung geben, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird; - wenn die Sonnenalp Appartements beim Abschluss des Vertrages den Kunden um eine Sicherheit für die Erfüllung gebeten haben und diese Sicherheit nicht oder nicht ausreichend gewährleistet ist.
  2. In den oben genannten Fällen ist die Sonnenalp Appartements berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, unbeschadet des Rechts der Sonnenalp Appartements auf Schadenersatz.

Artikel 11. Mängel; Beschwerdefrist

  1. Reklamationen über die geleistete Arbeit müssen vom Kunden innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch 14 Tage nach Beendigung der betreffenden Arbeiten schriftlich an Sonnenalp Appartements gemeldet werden.
  2. Bei begründeter Beanstandung werden die Sonnenalp Appartements die Arbeiten weiterhin wie vereinbart ausführen, es sei denn, dies ist nachweislich für den Auftraggeber nachweisbar. Letzteres muss dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden.
  3. Ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen nicht mehr möglich oder sinnvoll, haften die Sonnenalp Appartements nur noch im Rahmen von Artikel 15.

Artikel 12. Honorar

  1. Für Angebote und Vereinbarungen, in denen eine feste Gebühr angeboten oder vereinbart wird, gelten die Absätze 2, 5 und 6 dieses Artikels. Ist keine feste Vergütung vereinbart, gelten die Absätze 3 bis 6 dieses Artikels.
  2. Die Parteien können sich bei Vertragsabschluss auf eine feste Vergütung einigen. Die Festgebühr enthält die Mehrwertsteuer.
  3. Wenn keine feste Gebühr vereinbart wird, wird die Gebühr auf der Grundlage der tatsächlich verbrachte Stunden bestimmt. Das Honorar berechnet sich nach den üblichen Stundensätzen der Sonnenalp Appartements, die für den Zeitraum gelten, in dem die Arbeit ausgeführt wird, sofern nicht ein abweichender Stundensatz vereinbart wurde.
  4. Die in Absatz 3 genannte Gebühr sowie etwaige Kostenvoranschläge enthalten die Mehrwertsteuer.
  5. Bei Bestellungen mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten werden die geschuldeten Kosten regelmäßig in Rechnung gestellt.
  6. Falls die Sonnenalp Appartements mit dem Kunden einen festen Stunden- oder Stundensatz vereinbaren, sind die Sonnenalp Appartements dennoch berechtigt, diesen Tarif zu erhöhen. Sonnenalp Appartements können Preiserhöhungen weitergeben, wenn die Sonnenalp Appartements nachweisen können, dass zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Lieferung erhebliche Preisänderungen eingetreten sind, zum Beispiel in Bezug auf den Lohn.

Artikel 13. Zahlung

  1. Die Reservierung gilt erst nachdem eine Anzahlung (30% vom Mietpreis) auf unser Konto überwiesen worden ist. Der Anzahlungsbetrag finden Sie auf die Reservierungsbestätigung / Rechnung und ist auf unsere Konto zu überweisen. 
  2. Der Restbetrag soll 6 Wochen, inklusive der Kaution (€ 150,00), vor Ihr Ankunftstag auf unser Konto überwiesen worden sein. Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Abreise auf Ihren Konto gutgeschrieben, wenn das Appartement in gute Ordnung hinterlassen worden ist. Achten Sie darauf, dass es einige Tage dauert bevor das Geld überwiesen wird.
  3. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Kunden sind die Ansprüche der Sonnenalp Appartements und die Verpflichtungen des Kunden gegenüber den Sonnenalp Appartements sofort fällig.
  4. Zahlungen des Kunden dienen immer zuerst zur Begleichung aller Zinsen und Kosten, die an zweiter Stelle der fälligen fälligen Rechnungen fällig werden, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

Artikel 14. Inkassokosten

Wenn der Kunde in Verzug ist oder einer oder mehreren seiner Verpflichtungen nicht nachkommt, werden dem Kunden alle angemessenen Kosten in Rechnung gestellt, die bei der außergerichtlichen Zahlung entstanden sind. In jedem Fall schuldet der Kunde: 

  • über die ersten € 3.000,00 - 15%
  • über das Mehrfache bis zu 6.000,00 € - 10%
  • über das Vielfache bis zu 14.500,00 € - 8%
  • über das Mehrfache bis zu 60.000,00 € - 5%
  • über das Vielfache - 3%
Sollten sich bei den Sonnenalp Appartements höhere Kosten ergeben, die nach vernünftigem Ermessen notwendig waren, können diese ebenfalls erstattet werden.

Artikel 15. Haftung

Soweit Sonnenalp Appartements haftet, ist diese Haftung wie folgt beschränkt:

  1. Die Haftung der Sonnenalp Appartements ist, soweit sie durch ihre Haftpflichtversicherung gedeckt ist, beschränkt auf die Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung.
  2. Wenn der Versicherer in jedem Fall nicht zahlt oder der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt ist, ist die Haftung der Sonnenalp Appartements auf den doppelten Rechnungsbetrag der Abtretung beschränkt, zumindest auf den Teil des Auftrages, auf den sich die Haftung bezieht.
  3. Abweichend von den Bestimmungen in Absatz 2 dieses Artikels beschränkt sich die Haftung im Fall einer Übertragung mit einer längeren Dauer von sechs Monaten weiter auf den Teil der Gebühr, der in den letzten sechs Monaten fällig wurde.
  4. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Sonnenalp Appartements oder ihrer Untergebenen beruht.
  5. Sonnenalp Appartements haftet niemals für Folgeschäden.

Artikel 16. Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt bedeutet in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung verstanden wird, alle externen voraussichtlichen oder nicht vorhersehbaren Ursachen, auf die die Sonnenalp Appartements keinen Einfluss ausüben können, aufgrund deren die Sonnenalp Appartements ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. zu kommen. Streiks bei der Firma Sonnenalp Appartements sind inklusive.
  2. Sonnenalp Appartements hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem die Sonnenalp Appartements ihre Verpflichtung erfüllt haben sollten.
  3. Im Falle höherer Gewalt werden die Verpflichtungen der Sonnenalp Appartements ausgesetzt. Beträgt die Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen der Sonnenalp Appartements aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 2 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass eine Schadenersatzpflicht besteht.
  4. Wenn die Sonnenalp Appartements bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder ihren Verpflichtungen nur teilweise nachkommen kann, ist sie berechtigt, den bereits ausgeführten oder ausführenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist zur Zahlung dieser Rechnung verpflichtet. es ist ein separater Vertrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits ausgeführte oder ausführbare Teil keinen unabhängigen Wert hat.

Artikel 17. Streitbeilegung

Der Richter am Aufenthaltsort der Sonnenalp Appartements ist ausschließlich für die Entscheidung von Streitigkeiten zuständig, es sei denn, das Amtsgericht ist zuständig. Die Sonnenalp Appartements haben jedoch das Recht, ihren Vertragspartner gemäß dem Gesetz vor das zuständige Gericht zu laden.

Artikel 18. Anwendbares Recht

Für jede Vereinbarung zwischen Sonnenalp Appartements und dem Kunden gilt das niederländische Recht.

Artikel 19. Änderung und Ort der Bedingungen

Anwendbar ist immer die zuletzt registrierte Version oder die zum Zeitpunkt des Abschlusses der vorliegenden Bestellung gültige Version.

Sonnenalp Appartements, 2000-2018

 

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